Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Satpoint
Satpoint Österreich KG
Schönbrunnerstrasse 152
A-1120 Wien
Öffnungszeiten:
MO-FR 08.00Uhr - 14.00 Uhr
SA : Geschlossen
Tel.: +43/19673059
Mobile +43 66 06111111
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Hauptgeschäftsführer: Mohamad Abuhajar
FN 305183z
Ust-IdNr: ATU64228311
Konto Nr. 900928 Bankcode: 32667 IBAN: AT03 3266 7000 0090 0928 BIC: RLNWATWWPRB
Allgemeines, Geltungsbereich :
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
4. Technische und optische Änderungen auch seitens der Herstellers, behalten wir uns ausdrücklich vor.
Angebot, Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. An und auf Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als \"vertraulich\" gekennzeichnet sind.
3. Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht.
Preise, Zahlungsbedingungen, Vertragsabschluss
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Satpoint behält sich jedoch Preisänderungen vor, insbesondere bei über hoher Auslastung von Zugemieteten Ressourcen.
Mit der Bestellung wird verbindlich erklärt, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
KUNSTFÖRDERUNGSABGABE AUF SATELLITENEMPFÄNGER: Mit 1. Jänner 2001 ist, entgegen massiver Proteste der Wirtschaft, die Gesetzesänderung zum Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 durch BGBl. I Nr. 132/2000 in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz schreibt unter anderem vor, dass derjenige, der als erster im Inland ein zum Empfang von Rundfunksendungen über Satellit (Satellitenreceiver, -decoder) dienendes Gerät gewerbsmäßig verkauft, eine einmalige (Bundes-) Abgabe in Höhe von 10,47 € inkl. MwSt. pro Gerät an den Künstler-Sozialversicherungsfonds zu entrichten hat. Dies bedeutet für die Praxis, dass für jeden von uns (als Importeur) im Inland verkauften SAT-Empfänger der oben angegebene Betrag anfällt, der als eigener Posten auf der Rechnung angeführt wird, und somit ausschließlich vom Verbraucher zu tragen ist (wir müssen die Kunstförderungsabgabe einheben, und quartalsmäßig an den Kunstförderungsfonds abführen). Wiederverkäufer wurden dazu aufgefordert, die Abgabe beim Verkauf ebenfalls separat anzuführen, zumal die, nach dem Gesetzestext, für die Abgabe wie Bürgen oder Zahler haften; auch würde ansonst die zwangsmäßige Preisanhebung (kein Händler könnte es sich, bei den heutigen Spannen auf Unterhaltungselektronik, leisten, diese Bundesabgabe auf eigene Kappe zu nehmen) ohne Erklärung erst recht den Mißmut der Käufer wecken. Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die oben erwähnte Abgabe nur bei Verkäufen im Inland anfällt. Unsere Exporte sind davon nicht betroffen! Bestellt ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Satz und Druckfehler in unseren Preislisten sowie auf unserer Homepage sind vorbehalten.
Überdies behält sich Satpoint das Recht der Preisgleitung vor. Sollten sich daher Gestehungskosten, öffentliche Abgaben oder Währungsparitäten etc. bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Lieferung bzw. Fertigstellung der Leistung ändern, so ist Satpoint berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu berichtigen. In solchen Fällen werden Sie von uns schriftlich bzw. telefonisch benachrichtig.
Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Leistungen sowie für Lieferung von Software und Hardware prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Satpoint behält sich überdies das Recht vor, für Zahlungen die Ausstellung eines Einziehungsauftrag vom Kunden einzufordern.
Bei unberechtigten Einsprüchen der Einzüge sind die Bankgebühren vom Kunden zu tragen.
Bei Zahlungsverzug ist Satpoint berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie zuzüglich banküblicher Verzugszinsen zu verrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Wenn Sie auch nur mit einem Teilbetrag mehr als 4 Wochen im Rückstand sind, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen unter Androhung eines Terminsverlustes den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag Fälligzustellen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand maximal € 11,55 pro Mahnschrift, den zusätzlich anfallenden Kontoführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand bis € 145,35 offener Restschuld ein ermäßigter Pauschalbetrag von € 18,17, über € 145,35 (€ 32,70) sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns eingeschalteten Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen. Diese richten sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der Inkassoinstitute, bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif. Die Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber Satpoint ist ausgeschlossen.
Bei nicht angenommenen Sendungen welche innerhalb der Lieferfrist zugestellt wurden, werden die anfallenden Versand- und Rückversandkosten in Rechnung gestellt .
Versand von Paketen inkl.Verpackungsmaterial in Österreich
Bis 2 kg 7,08€
Bis 4 kg 8,08€
Bis 8 kg 9,18€
Bis 12 kg 10,78€
Bis 20 kg 12,88€
Höchstgewicht was Versendet werden kann sind 31kg -à 16,08€
Zu jedem Versand kommen 0,13 € Mautgebühr dazu (LKW)
Wenn es keine Viereckigen Pakete sind dann ist es Sperrgut und kleines Sperrgut kostet 6€ inkl.Verpackungsmaterial
Zb: Alles was unter einen Meter ist, (Runde, oder Rollenförmige sachen)
Großes Sperrgut über einen Meter kostet 10 € inkl.Verpackungsmaterial
Versand von Paketen inkl.Verpackungsmaterial in Deutschland
Da gibt es einen Grundpreis von 12,08€
Mautgebühr von 0,13€
Das Standartpaket: kostet je Angefangenem Kg zuzüglich des Grundpreises 0,75€ und 3€ Verpackungsmaterial dazu
Sperrgut ins Ausland (Deutschland) hat einen Fix preis von 14,50€
Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer Vorlieferanten liegen die wir aus Gründen einfacher Fahrlässigkeit zu vertreten haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Bestellers. Fällt uns grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal 5% des Lieferwertes, zu verlangen.
3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
4. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns enstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Gefahrenübergang
1. Sofern s.o., sind Lieferungen \"ab Haus\" vereinbart.
2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
Mängelgewährleistung 1. Allgemeines
a. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b. Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlichen vorgegebenen Fristen.
c. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne unser Zutun Liefer oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.
d. Unternehmerkunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich textlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
e. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
f. Wir gewährleisten, dass die Hardware die im Kaufschein zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.